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   BayObLG, 12.03.2024 - 203 StRR 73/24   

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https://dejure.org/2024,7967
BayObLG, 12.03.2024 - 203 StRR 73/24 (https://dejure.org/2024,7967)
BayObLG, Entscheidung vom 12.03.2024 - 203 StRR 73/24 (https://dejure.org/2024,7967)
BayObLG, Entscheidung vom 12. März 2024 - 203 StRR 73/24 (https://dejure.org/2024,7967)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    § 32 StGB

  • BAYERN | RECHT

    StGB § 32
    Schuldspruch, Revision, Strafausspruch, Angeklagte, Rechtsfehler, Strafkammer, Zeitpunkt, Angeklagten, Urteilsfeststellungen, Dauer, Generalstaatsanwaltschaft, Angriff, Wahl, Pflicht, keinen Rechtsfehler

  • rewis.io

    Schuldspruch, Revision, Strafausspruch, Angeklagte, Rechtsfehler, Strafkammer, Zeitpunkt, Angeklagten, Urteilsfeststellungen, Dauer, Generalstaatsanwaltschaft, Angriff, Wahl, Pflicht, keinen Rechtsfehler

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95

    Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden

    Auszug aus BayObLG, 12.03.2024 - 203 StRR 73/24
    Eine in einer objektiven Notwehrlage verübte Tat ist nach § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95-, BGHSt 42, 97, 100 und vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13-, juris Rn. 21; Rönnau/Hohn in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Auflage, § 32 StGB Rn. 175; Erb in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 32 Rn. 158; Perron/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 32 Rn. 34).

    Das Erfordernis des relativ mildesten Mittels bedeutet, dass der Verteidiger unter mehreren ihm zur Verfügung stehenden gleich effektiven Mitteln dasjenige wählen muss, das den Angreifer am wenigsten schädigt (st. Rspr. vgl. BGHSt 42, 97, 100; Engländer in: Hilgendorf/Kudlich/Valerius, Handbuch des Strafrechts Band 2, 1. Aufl. 2020, II. § 38 Notwehr C II Rn. 35, 37; Erb a.a.O. § 32 Rn. 158).

  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 347/13

    Beteiligung an einer Schlägerei (Begriff der wechselseitigen Tätlichkeiten:

    Auszug aus BayObLG, 12.03.2024 - 203 StRR 73/24
    Eine in einer objektiven Notwehrlage verübte Tat ist nach § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95-, BGHSt 42, 97, 100 und vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13-, juris Rn. 21; Rönnau/Hohn in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Auflage, § 32 StGB Rn. 175; Erb in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 32 Rn. 158; Perron/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 32 Rn. 34).
  • BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16

    Erforderlichkeit der Notwehrhandlung bei lebensgefährlichem Waffeneinsatz

    Auszug aus BayObLG, 12.03.2024 - 203 StRR 73/24
    Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven Betrachtung ex ante der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16 -, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    Gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung;

    Auszug aus BayObLG, 12.03.2024 - 203 StRR 73/24
    Heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers können eine das Leben gefährdende Behandlung sein, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlungen im Einzelfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. Januar 2024 - 3 StR 157/23 -, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 15.05.1979 - 1 StR 749/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit einem Vergehen

    Auszug aus BayObLG, 12.03.2024 - 203 StRR 73/24
    Was für die Voraussetzungen und Wirkungen der Angriffsabwehr durch den Rechtsgutträger selbst gilt, trifft auch für die Nothilfe zu (BGH, Urteil vom 15. Mai 1979 - 1 StR 749/78 -, juris).
  • BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95

    Nachbarstreit - § 32 StGB, Erforderlichkeit, Waffe, Androhung, § 16 StGB,

    Auszug aus BayObLG, 12.03.2024 - 203 StRR 73/24
    Der Rahmen erforderlicher Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter welchen Angriff und Abwehr sich abspielten, insbesondere durch die Stärke und die Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGH, Urteil vom 25. November 1980 - 1 StR 563/80 -, juris; BGH, Urteil vom 11. September 1995 - 4 StR 294/95 -, juris).
  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 646/19

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: abstrakte

    Auszug aus BayObLG, 12.03.2024 - 203 StRR 73/24
    Der Täter muss sie nicht als solche bewerten, seiner Vorstellung nach muss sein Handeln aber auf Lebensgefährdung angelegt sein (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 StR 646/19-, juris; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2023 - 4 StR 300/22 -, juris Rn. 10; Grünewald in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Auflage, § 224 StGB Rn. 39).
  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80

    Schuldhafte Herbeiführung einer Notwehrlage bei erfolgtem Zeitablauf - Bestimmung

    Auszug aus BayObLG, 12.03.2024 - 203 StRR 73/24
    Der Rahmen erforderlicher Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter welchen Angriff und Abwehr sich abspielten, insbesondere durch die Stärke und die Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGH, Urteil vom 25. November 1980 - 1 StR 563/80 -, juris; BGH, Urteil vom 11. September 1995 - 4 StR 294/95 -, juris).
  • BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22

    Versuchte Nötigung (Rücktritt); gefährliche Körperverletzung (mittels einer das

    Auszug aus BayObLG, 12.03.2024 - 203 StRR 73/24
    Der Täter muss sie nicht als solche bewerten, seiner Vorstellung nach muss sein Handeln aber auf Lebensgefährdung angelegt sein (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 StR 646/19-, juris; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2023 - 4 StR 300/22 -, juris Rn. 10; Grünewald in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Auflage, § 224 StGB Rn. 39).
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